Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Vertragsverhältnisse mit natürlichen Personen (Teilnehmer/-innen an Group Fitness oder Personal-Training gelten folgende Bedingungen (juristische Personen s.u.)

1. Allgemeine Bestimmungen

Cordula Friedberg erbringt Dienstleistungen im Bereich des Personal Trainings. Die Leistungen von Personal Training Cordula Friedberg dienen der Gesundheitsförderung sowie der allgemeinen Leistungssteigerung und dürfen nicht als (Physio-)Therapie verstanden werden.

2. Fragebogen und gesundheitliche Voraussetzungen

Der Gesundheitsfragebogen mit Ihren Gesundheitsangaben und Ihren Zielsetzungen sind gleich zu Beginn vollständig auszufüllen und obligatorisch. Der Kunde ist verpflichtet die Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten und gesundheitliche Änderungen mitzuteilen. Bei allfälligen gesundheitlichen Risiken kann vom Kunden eine ärztliche Untersuchung verlangt werden. Als Personal Trainer unterstelle ich mich der Schweigepflicht.

3. Haftung und Versicherung

Der Kunde ist sich bewusst, dass bei physischem Training immer ein gesundheitliches Restrisiko besteht. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache des Kunden. Damit zusammenhängende Forderungen können bei Cordula Friedberg nicht geltend gemacht werden.

4. Anmeldung und Vertrag

Die Anmeldung zum Training erfolgt mündlich oder schriftlich direkt bei Cordula Friedberg. Mit der Anmeldung und der Unterzeichnung des Fragebogens erkennt der Teilnehmer diese AGB an. Ferien orientieren sich an den Schulferien des Kanton Freiburg, bei variablen Ferien werden die freien Tage der Gemeinde Kerzers, bzw. des Seebezirk zu Grunde gelegt. Nach Absprache finden auch in den Ferien Lektionen statt. Fallen durch Ferien Lektionen aus, werden diese nicht berechnet.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Bei einem Abonnement wird der vollständige Betrag per Einzahlungsschein 10 Tage nach Antritt des 1. Trainings überwiesen oder bar bezahlt. Als Variante kann eine Teilbezahlung des Abonnements in zwei Raten gewählt werden. Hierbei kann die erste Rate 10 Tage nach Antritt des 1. Trainings überwiesen oder bar bezahlt werden. Die zweite Rate erfolgt 30 Tage nach Antritt des 1. Trainings.
Bei Einzeltrainings und Tests muss am Trainings-/ Testtag bar bezahlt werden.

6. Zahlungsbedingungen

Der Preis für ein Einzeltraining beträgt 60.00 CHF, für ein 5-Abonement 275 CHF, für ein 10-Abonement 550.00 CHF. Die Bezahlung kann bar gegen Quittung oder per Überweisung erfolgen. Ein allfälliges Einreichen der Quittung zur teilweisen Kostenerstattung durch die Krankenkassen (falls die Kasse sich zur Übernahme bereit erklärt) ist Sache des Teilnehmers. Zusätzlich können Anfahrtskosten und allfällige Miete für Übungsraum/Material vorher vereinbart werden.

7. Abmeldungen von Terminen

Der Kunde hat das Recht bis 24 Stunden vor Beginn eines gebuchten Personal Trainings von diesem kostenfrei zurückzutreten. Danach ist ein kostenfreier Rücktritt nicht mehr möglich, das heisst, unabhängig von der Teilnahme am Personal Training ist der volle Trainingsbetrag an Cordula Friedberg zu entrichten. Die Teilnahme kann insgesamt an eine andere Person abgetreten werden.

8. Rücktritt bei Krankheit oder Unfall

Kann ein Abonnement infolge Krankheit oder Unfall nicht mehr eingelöst werden, besteht die Möglichkeit, nach vorweisen eines Arztzeugnisses, dieses später einzulösen oder an eine andere Person abzutreten. Es werden keine Trainings oder Abonnements rückerstattet. Vorraussetzung ist eine zeitnahe Information per Mail oder Telefon, möglichst vor der Stunde, die der Teilnehmer nicht besuchen kann. Ein nachträgliches Abmelden kann nicht berücksichtigt werden.

9. Gerichtsstand

Kerzers ist ausschliesslicher Gerichtsstand. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Sollten kantonale Gesetzgebungen greifen, so gelten die Vorgaben des Staat und Kanton Freiburg.


Für Tätigkeiten gegenüber juristischen Personen (z.B. Fitness-Centern) gilt folgendes:

Die beauftragte Cordula Friedberg (nachfolgend „Beauftragte”) führt für ihre Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) verschiedene Auftragsarbeiten im Bereich Fitness, Beratung, Group-Fitness, Personal Training und Wellness aus. Diese Tätigkeit (nachfolgend „Dienstleistung“) erstreckt sich über die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche entsprechenden Kundenverhältnisse.


1. Grundlagen

Der Beauftragte ist berechtigt, die Erbringung der Dienstleistung ganz oder teilweise Dritten zu übertragen. Soweit – in folgender Rangfolge – durch zwingende gesetzliche Vorschriften, schriftliche Einzelvereinbarungen und die obgenannten Regelungen nichts anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts Anwendung.

2. Preise / Zahlungsbedingungen

Massgebend ist die jeweils die Preisabsprache zwischen Beauftragter und Auftraggeber. Diese können in schriftlicher, elektronischer oder mündlicher Form erfolgen. 

Soweit die Dienstleistung von den vom Auftraggeber bei der Offertanfrage gemachten Angaben abweicht, ist der Beauftragte berechtigt, eine Anpassung des Preises zu verlangen oder die Ausführung des Auftrages unter voller Schadloshaltung durch den Auftraggeber abzulehnen. Erst die schriftliche Auftragsbestätigung oder eine mündliche Abmachung gilt als Annahme des Auftrages.

Die Vergütung des Auftrages kann pro Einzellektion, monatlich oder mit Beendigung eines Gesamtauftrages erfolgen. Es gilt hier die Absprache zwischen Auftraggeber und Beauftragte. Die Abführung von Sozialleistungen (AHV/IV) erfolgt im Falle eines Auftrages durch ein Unternehmen durch den Auftraggeber, bei Aufträgen von Privaten durch die Beauftragte. Das Abführen der Einkommenssteuer erfolgt durch die Beauftragte.

3. Ausführung der Dienstleistung

Von der Dienstleistung ausgeschlossen sind: 

Dienstleistungen, die gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstösst oder die besondere Einrichtungen oder Sicherheitsvorkehren oder Bewilligungen (soweit solche nicht vorgängig vom Auftraggeber beigebracht werden) erfordern. 

Im Falle, dass der Auftraggeber besondere Vorgaben, Vorstellungen oder Regeln erlässt, hat der Auftraggeber hat dem Beauftragten spätestens bei der Auftragserteilung ein Muster oder eine Vorlage/Vorschlag für die Dienstleistung zu übergeben. Soweit die von uns zu erbringende Dienstleistung von den vom Auftraggeber bei der Offertanfrage gemachten Angaben abweicht, ist der Beauftragte berechtigt, eine Anpassung des Preises zu verlangen oder die Ausführung des Auftrages unter voller Schadloshaltung durch den Auftraggeber abzulehnen. Erst die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung gilt als Annahme des Auftrages.  Eine Vereinbarung der Parteien über eine Verschiebung des Ausführtermins auf Wunsch des Auftraggebers bedarf der Schriftform oder der mündlichen Absprache. In dieser Vereinbarung sind die vom Auftraggeber zu tragenden Mehrkosten aufzuführen.

4. Haftung / Gewährleistung

Der Beauftragte haftet für Schäden an Material oder Personen nur soweit, als ihm ein Verschulden nachgewiesen wird. Die Haftung des Beauftragten ist in jedem Fall auf den Materialwert des betroffenen Produkts begrenzt. Insbesondere haftet der Beauftragte nicht für Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden, mittelbare Schäden und Schäden Dritter. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich wegbedungen. Im Falle von höherer Gewalt ist eine Haftung/Gewährleistung des Beauftragten wegbedungen.

Verletzt der Beauftragte seine vertraglichen Pflichten, hat er dem Auftraggeber den Materialwert des betroffenen Produkts zu ersetzen und den darauf entfallenden Preis zurückzuerstatten. Die Haftung des Beauftragten ist jedoch in jedem Fall auf 50% des Auftragswerts beschränkt. 

Allfällige Beanstandungen müssen mit sämtlichen sachdienlichen Angaben (Auftragsnummer, Schilderung des Sachverhalts, genaue Adressen und Telefonnummern der Beteiligten usw.) spätestens am 10. Tag nach dem Ausführtermin der Dienstleistung schriftlich beim Beauftragten eingegangen sein, widrigenfalls der Auftrag als vereinbarungsgemäss erfüllt gilt. Die Ansprüche des Auftraggebers erlöschen, wenn sie dem Beauftragten nicht innerhalb von drei Wochen ab der Dienstleistungserbringung schriftlich angezeigt worden sind.

5. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis unterliegt Schweizer Recht. Im Falle, dass Schweizer Recht nicht zum Tragen kommt, gilt das Recht des Staat und Kanton Freiburg. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem ergebenen Streitigkeiten ist – unter Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts – der Gerichtsstand am Hauptsitz des Beauftragten.