Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Vertragsverhältnisse mit natürlichen Personen (Teilnehmer/-innen an Group Fitness oder Personal-Training gelten folgende Bedingungen (juristische Personen s.u.)
1. Allgemeine Bestimmungen
2. Fragebogen und gesundheitliche Voraussetzungen
3. Haftung und Versicherung
4. Anmeldung und Vertrag
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Bei Einzeltrainings und Tests muss am Trainings-/ Testtag bar bezahlt werden.
6. Zahlungsbedingungen
7. Abmeldungen von Terminen
8. Rücktritt bei Krankheit oder Unfall
9. Gerichtsstand
Für Tätigkeiten gegenüber juristischen Personen (z.B. Fitness-Centern) gilt folgendes:
Die beauftragte Cordula Friedberg (nachfolgend „Beauftragte”) führt für ihre Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) verschiedene Auftragsarbeiten im Bereich Fitness, Beratung, Group-Fitness, Personal Training und Wellness aus. Diese Tätigkeit (nachfolgend „Dienstleistung“) erstreckt sich über die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche entsprechenden Kundenverhältnisse.
1. Grundlagen
Der Beauftragte ist berechtigt, die Erbringung der Dienstleistung ganz oder teilweise Dritten zu übertragen. Soweit – in folgender Rangfolge – durch zwingende gesetzliche Vorschriften, schriftliche Einzelvereinbarungen und die obgenannten Regelungen nichts anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts Anwendung.
2. Preise / Zahlungsbedingungen
Massgebend ist die jeweils die Preisabsprache zwischen Beauftragter und Auftraggeber. Diese können in schriftlicher, elektronischer oder mündlicher Form erfolgen.
Soweit die Dienstleistung von den vom Auftraggeber bei der Offertanfrage gemachten Angaben abweicht, ist der Beauftragte berechtigt, eine Anpassung des Preises zu verlangen oder die Ausführung des Auftrages unter voller Schadloshaltung durch den Auftraggeber abzulehnen. Erst die schriftliche Auftragsbestätigung oder eine mündliche Abmachung gilt als Annahme des Auftrages.
Die Vergütung des Auftrages kann pro Einzellektion, monatlich oder mit Beendigung eines Gesamtauftrages erfolgen. Es gilt hier die Absprache zwischen Auftraggeber und Beauftragte. Die Abführung von Sozialleistungen (AHV/IV) erfolgt im Falle eines Auftrages durch ein Unternehmen durch den Auftraggeber, bei Aufträgen von Privaten durch die Beauftragte. Das Abführen der Einkommenssteuer erfolgt durch die Beauftragte.
3. Ausführung der Dienstleistung
Von der Dienstleistung ausgeschlossen sind:
Dienstleistungen, die gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstösst oder die besondere Einrichtungen oder Sicherheitsvorkehren oder Bewilligungen (soweit solche nicht vorgängig vom Auftraggeber beigebracht werden) erfordern.
Im Falle, dass der Auftraggeber besondere Vorgaben, Vorstellungen oder Regeln erlässt, hat der Auftraggeber hat dem Beauftragten spätestens bei der Auftragserteilung ein Muster oder eine Vorlage/Vorschlag für die Dienstleistung zu übergeben. Soweit die von uns zu erbringende Dienstleistung von den vom Auftraggeber bei der Offertanfrage gemachten Angaben abweicht, ist der Beauftragte berechtigt, eine Anpassung des Preises zu verlangen oder die Ausführung des Auftrages unter voller Schadloshaltung durch den Auftraggeber abzulehnen. Erst die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung gilt als Annahme des Auftrages. Eine Vereinbarung der Parteien über eine Verschiebung des Ausführtermins auf Wunsch des Auftraggebers bedarf der Schriftform oder der mündlichen Absprache. In dieser Vereinbarung sind die vom Auftraggeber zu tragenden Mehrkosten aufzuführen.
4. Haftung / Gewährleistung
Der Beauftragte haftet für Schäden an Material oder Personen nur soweit, als ihm ein Verschulden nachgewiesen wird. Die Haftung des Beauftragten ist in jedem Fall auf den Materialwert des betroffenen Produkts begrenzt. Insbesondere haftet der Beauftragte nicht für Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden, mittelbare Schäden und Schäden Dritter. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich wegbedungen. Im Falle von höherer Gewalt ist eine Haftung/Gewährleistung des Beauftragten wegbedungen.
Verletzt der Beauftragte seine vertraglichen Pflichten, hat er dem Auftraggeber den Materialwert des betroffenen Produkts zu ersetzen und den darauf entfallenden Preis zurückzuerstatten. Die Haftung des Beauftragten ist jedoch in jedem Fall auf 50% des Auftragswerts beschränkt.
Allfällige Beanstandungen müssen mit sämtlichen sachdienlichen Angaben (Auftragsnummer, Schilderung des Sachverhalts, genaue Adressen und Telefonnummern der Beteiligten usw.) spätestens am 10. Tag nach dem Ausführtermin der Dienstleistung schriftlich beim Beauftragten eingegangen sein, widrigenfalls der Auftrag als vereinbarungsgemäss erfüllt gilt. Die Ansprüche des Auftraggebers erlöschen, wenn sie dem Beauftragten nicht innerhalb von drei Wochen ab der Dienstleistungserbringung schriftlich angezeigt worden sind.
5. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt Schweizer Recht. Im Falle, dass Schweizer Recht nicht zum Tragen kommt, gilt das Recht des Staat und Kanton Freiburg. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem ergebenen Streitigkeiten ist – unter Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts – der Gerichtsstand am Hauptsitz des Beauftragten.